Branding für Beratungen und Kanzleien: Positionierung und Bildwelt statt Stockfotos
Kernaussagen
- Beratung ist eine unsichtbare Leistung, deshalb entscheidet die Website oft vor dem ersten Gespräch (61 Prozent der B2B-Käufer bevorzugen laut Gartner ein Kauferlebnis ohne Vertrieb)
- Nutzer beachten laut Nielsen-Norman-Eyetracking (2010) Fotos echter Menschen, generische Stockfotos werden kaum betrachtet
- Positionierung kommt vor Bildwelt, denn Bildregeln folgen dem Markenkern
- Bei Anwälten verlangt § 43b BRAO sachliche Werbung, bei Steuerberatern § 9 BOStB, bei Wirtschaftsprüfern gilt Werbung als zulässig, solange sie nicht unlauter ist (§ 52 WPO)
- Mandatsreferenzen brauchen bei Anwälten die ausdrückliche Einwilligung (§ 6 Abs. 2 BORA)
Kurz gesagt: Eine Beratung oder Kanzlei verkauft etwas, das man nicht anfassen kann. Deshalb muss die Marke zeigen, wofür du stehst, und die Bildwelt muss echte Menschen und echte Arbeit zeigen statt austauschbarer Büroszenen. Die Reihenfolge ist: erst Positionierung, dann Bildregeln, dann Shooting. Bei Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern kommt dazu: Das Berufsrecht setzt Grenzen, wie du werben darfst, auch mit Bildern und Referenzen.
Warum Bildwelt bei Beratung mehr entscheidet als bei Produkten
Wer eine Beratung beauftragt, kann vorher nichts ausprobieren. Er sieht die Website, liest ein paar Texte, prüft Gesichter und entscheidet, ob er ein Gespräch will. Gartner hat 632 B2B-Käufer befragt (August bis September 2024): 61 Prozent bevorzugen ein Kauferlebnis ganz ohne Vertriebsmitarbeiter (Gartner, Juni 2025). Die Umfrage ist branchenübergreifend und nicht auf Beratungen zugeschnitten. Dazu kommt laut Forrester (Januar 2026, zitiert über The Starr Conspiracy), dass 94 Prozent der B2B-Käufer KI im Kaufprozess nutzen und typischerweise 13 interne Stakeholder und 9 externe Einflussnehmer beteiligt sind (The Starr Conspiracy, Benchmarks 2025). Das ist eine Sekundärquelle und bezieht sich auf B2B-Einkauf allgemein, nicht speziell auf Mandatsvergabe.
Eine belastbare deutsche Studie dazu, wie Mandanten Kanzleien oder Beratungen online auswählen, haben wir für 2024 bis 2026 nicht gefunden. Als Arbeitsannahme gilt: Die Website ist der erste Test. Wenn sie austauschbar wirkt, wirkt es die Beratung auch.
Stockfotos: Was die Forschung dazu sagt, und was nicht
Der Eyetracking-Klassiker der Nielsen Norman Group (Studie 2010, Artikel vom 31.10.2010) zeigt, dass Nutzer Fotos echter Menschen beachten: Bei FreshBooks.com verbrachte ein Nutzer 10 Prozent mehr Zeit mit den Porträtfotos des Teams als mit den Biografien, obwohl die Biografien 316 Prozent mehr Platz einnahmen. Generische Stockmodels auf einer Universitätsseite wurden kaum betrachtet (Nielsen Norman Group, Not All Images Are the Same). Die Studie ist 16 Jahre alt und stammt nicht aus der Beratung. Sie belegt kein Vertrauensplus durch Teamfotos, sondern: Aufmerksamkeit geht an Bilder mit Information, nicht an Dekoration.
Daraus folgt kein Stockfoto-Verbot. Ein abstraktes Hintergrundbild, eine Illustration oder ein Gebäudefoto kann passen. Das Problem sind Gesichter ohne Bezug: Wer die Frau am Laptop schon auf drei anderen Kanzleiseiten gesehen hat, schließt daraus nichts Gutes.
Positionierung zuerst, Bildwelt danach
Bildwelt ohne Positionierung wird Geschmackssache. Diese Fragen sollten vor dem ersten Moodboard beantwortet sein:
- Wofür stehst du? Ein Satz, den ein Fremder nach 10 Sekunden auf der Startseite wiedergeben kann.
- Für wen? Nicht "für Unternehmen", sondern für welche Größe, Branche, Lage.
- Wie klingt ihr? Souverän und zurückhaltend, direkt und streitbar, nahbar und erklärend.
- Was ist nachprüfbar? Fallstudien, namentliche Kundenstimmen, Auszeichnungen, feste Ansprechpartner.
Danach entstehen Bildregeln, die in einen Brand Guide gehören. Wie ein solcher aufgebaut ist, steht im Blog unter Bildsprache im Unternehmen und Branding für Professional Services.
Bausteine einer Bildwelt für Beratung und Kanzlei
| Baustein | Wofür | Aufwand | Risiko |
|---|---|---|---|
| Porträts der Partner und des Teams | Gesichter hinter dem Namen, Teamseite, Profile | ein halber bis ein Tag Shooting | Einwilligungen, Aktualität bei Personalwechsel |
| Arbeitssituationen (Workshop, Gespräch, Besprechung) | Zeigt, wie du arbeitest | ein Tag, gestellt oder dokumentarisch | Mandanten dürfen nicht erkennbar sein, wenn sie nicht eingewilligt haben |
| Räume, Detailaufnahmen, Objekte | Atmosphäre, Seriosität, Ortsbezug | wenige Stunden | wirkt beliebig, wenn der Stil fehlt |
| Illustration, Typografie, Grafik | Komplexe Themen erklären (Steuern, Recht, Prozesse) | je Motiv unterschiedlich | zu verspielt für manche Kanzleien |
| Datenvisualisierung | Zahlen aus Studien oder Fallstudien | einmal Regeln, dann laufend | nur sinnvoll mit echten Daten |
| Stockbild, bewusst gewählt | Lückenfüller, Abstraktes | gering | Wiedererkennung, Lizenz prüfen |
Entscheidend ist der durchgängige Stil. Licht, Farbwelt, Bildausschnitt und Nachbearbeitung sind festgelegt, damit ein Foto von 2026 neben einem von 2028 wirkt wie aus einem Guss. Die Regeln gehören schriftlich in den Brand Guide.
Berufsrecht bei Werbung: Was gilt, und was heißt das für Bilder
Das Wichtigste vorweg: Für Kanzleien und Steuerkanzleien setzt das Berufsrecht den Rahmen, nicht die Agentur. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Werbung trägt am Ende der Berufsträger. Das hier ist keine Rechtsberatung. Prüfe die aktuelle Fassung der Normen und frag im Zweifel deine Kammer.
| Beruf | Norm | Kernaussage (zusammengefasst) |
|---|---|---|
| Rechtsanwälte | § 43b BRAO | Werbung ist nur zulässig, soweit sie in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit informiert und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist |
| Rechtsanwälte | § 6 BORA | Nicht unsachlich oder unlauter, insbesondere nicht irreführend werben; Werbung mit Mandaten oder Mandanten nur mit ausdrücklicher Einwilligung; die BORA wurde laut Quelle zuletzt am 26.05.2025 geändert |
| Steuerberater | § 57a StBerG und § 9 BOStB | Werbung muss in Form und Inhalt sachlich über die berufliche Tätigkeit informieren und darf nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sein (§ 57a StBerG); berufswidrige Werbung ist zu unterlassen, besonders wettbewerbswidrige (§ 9 Abs. 1 BOStB) |
| Wirtschaftsprüfer | § 52 WPO | Werbung ist zulässig, es sei denn, sie ist unlauter |
| Unternehmensberatungen, Agenturen | § 5 UWG | Nach unserem Kenntnisstand keine eigene Berufsordnung wie bei Kammerberufen; es gilt das allgemeine Wettbewerbsrecht, vor allem das Verbot irreführender Angaben |
Was daraus für deine Marke folgt, als Praxisfolgerung und nicht als Rechtsauskunft:
- Bildsprache sachlich halten. Keine reißerischen Motive, keine Versprechen auf Erfolg, keine Superlative wie "die beste Kanzlei". Ruhige Porträts und Arbeitsbilder passen zum Gebot der Sachlichkeit.
- Referenzen nur mit Einwilligung. Bei Anwälten verlangt § 6 Abs. 2 BORA die ausdrückliche Einwilligung des Mandanten, wenn du mit Mandaten wirbst. Das gilt auch, wenn die Verschwiegenheitspflicht entfallen ist. Für Fallstudien heißt das: Name, Logo und Zitat nur mit schriftlicher Freigabe, sonst anonymisiert.
- Keine Einzelfall-Werbung. Die Website informiert, sie drängt nicht. Formulare und Calls-to-Action wie "Jetzt Erstgespräch vereinbaren" sind eine Frage der Formulierung. Lass sie von der Kammer oder einem Berufsrechtler prüfen, wenn du unsicher bist.
- Fotos von Mandanten. Personen im Bild brauchen deren Einwilligung nach § 22 KUG. Dokumentarische Fotos von echten Beratungen sind deshalb selten möglich, gestellte Szenen mit Teammitgliedern sind der saubere Weg.
- Titel und Qualifikationen. Fachanwalts- oder Fachberater-Bezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn du sie nachweisen kannst. Nach § 9 Abs. 3 BOStB musst du für Bezeichnungen, die auf besondere Qualifikationen hinweisen, entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen nachweisen können.
Für die Gestaltung heißt das: Bildwelt und Layout sind frei wählbar, solange Inhalt und Aussagen den Normen genügen. Wenn du eine Agentur beauftragst, lege schriftlich fest, wer Texte und Bildaussagen fachlich freigibt.
Teamfotos und Nutzungsrechte
Echte Teamfotos sind der günstigste Weg zu einer eigenen Bildwelt, aber sie bringen Pflichten mit. Du brauchst von jeder Person eine Einwilligung, am besten schriftlich und mit Hinweis, wo die Bilder laufen. Mit dem Fotografen oder der Agentur klärst du, wo, wie lange und in welchem Umfang du die Bilder nutzen darfst. Ohne ausdrückliche Regelung richtet sich der Umfang nach dem Vertragszweck (§ 31 Abs. 5 UrhG). Die Details stehen im Ratgeber Nutzungsrechte bei Foto und Film. Wenn du dich zwischen Fotograf und Art Direction entscheiden musst: Art Direction oder Fotograf.
Agentur für Bildwelt und Branding auswählen
Ob eine Branding-Agentur den Aufpreis gegenüber einem reinen Webdesigner wert ist, entscheidet nicht der Titel, sondern der Zuschnitt. Ein Webdesigner setzt eine bestehende Marke um. Eine Branding-Agentur arbeitet an der Positionierung davor. Wenn deine Website nicht erklärt, wofür du stehst, liegt das Problem meist vor dem Design. Diese Fragen helfen beim Vergleich:
| Frage | Gutes Zeichen |
|---|---|
| Kannst du Beispiele für Beratungen, Kanzleien oder ähnliche Wissensdienstleister zeigen? | Mehrere Projekte, mit Kontext und Aufgabe |
| Wie entsteht die Positionierung? | Strukturierte Fragen und ein Gespräch vor jedem Design |
| Wie sieht die Bildwelt aus, die ihr vorschlagt? | Moodboards mit Bildregeln, nicht nur Stimmungsbilder |
| Wer fotografiert, und wie sind die Rechte geregelt? | Schriftlicher Rechtekatalog vor dem Shooting |
| Wer gibt Texte und Aussagen berufsrechtlich frei? | Klare Aufgabenverteilung: Agentur gestaltet, du verantwortest |
| Wie messt ihr den Erfolg? | Anfragequalität und Gesprächsquote, nicht nur Optik |
Misstrauisch machen solltest du Zusagen wie "mehr Mandate durch das neue Design". Seriös lässt sich nur sagen, dass eine klare Marke die Anfragen besser vorsortiert. Eine Studie, die belegt, dass Corporate Design für Beratungen nachweislich mehr Erstgespräche bringt, haben wir nicht gefunden.
Wie wir das umsetzen
Webwavers ist eine Branding- und Webdesign-Agentur mit Standorten in Günzburg und München und einer von sieben Webflow Premium Partnern in Deutschland. Der Ablauf steht auf der Prozessseite: Onboarding mit 34 Strategiefragen, Strategiegespräch, drei Moodboards, danach die ersten drei Sektionen der Startseite in Figma, bevor Entwicklung und Unterseiten folgen. Wenn dich Moodboards und erste Design-Sektionen nicht überzeugen, erstatten wir laut Prozessseite die Anzahlung vollständig. Bisher wurde das bei über 140 Projekten nicht eingelöst.
Referenzen aus dem Bereich Beratung und Dienstleistung, mit dem, was die Projektseiten wirklich nennen:
- Steuerkanzlei Spengler (2025, Webdesign): Eine Website mit ruhiger visueller Sprache, verständlicher Darstellung der Leistungen, klaren Kontaktwegen und freundlicher Tonalität. Dazu gehört laut Projektseite ein professionelles Fotoshooting. Die Projektseite nennt keine Zahlen (Projekt Steuerkanzlei Spengler).
- Primegate Consulting (2026, Branding und Webdesign): Executive-Search-Beratung, die Führungspositionen diskret besetzt. Das Zeichen abstrahiert den Buchstaben P zu einem torähnlichen Symbol, die Farbwelt aus tiefem Schwarz, gedämpftem Bronze und warmem Grau vermeidet die übliche Recruiting-Optik. Keine Zahlen auf der Projektseite (Projekt Primegate).
- Proxima / Lion Private Equity (2025, Rebranding): Eine ruhige, strukturierte, bewusst entschleunigte visuelle Sprache für komplexe Themen, umgesetzt mit Webdesign in Webflow. Keine Kennzahlen (Projekt Proxima).
- Wassenhoven (2026, Corporate Identity): Modulares Markensystem für einen Partner an der Schnittstelle von Technologie und Organisation. Die Website ist laut Projektseite noch nicht live (Projekt Wassenhoven).
- Latzer Associates Group (2025, Webdesign): Strategische Kommunikationsplattform in Webflow für Beratung und Transformation, mit ruhiger visueller Sprache. Keine quantitativen Ergebnisse (Projekt Latzer).
Bei keinem dieser Projekte nennen die Projektseiten gemessene Ergebnisse. Ob und wie ein Berufsträger sie für Werbung zitieren darf, hängt vom Berufsrecht ab. Für Beratungen, die mehr über Branding und Website wissen wollen, gibt es die Seiten Branding, Art Direction und die allgemeine Seite Beratung und Agenturen.
Wann du keine Agentur brauchst
- Du bist eine kleine Kanzlei mit gutem Namen, die vor allem Empfehlungen bekommt. Die Website muss dann nur zeigen, dass es dich gibt, wer du bist und wie man dich erreicht.
- Du hast eine klare Positionierung und ein Corporate Design, und es fehlen nur gute Porträts. Dann reicht ein Fotograf für einen Tag.
- Dein Problem ist inhaltlich: Die Texte erklären nicht, was du anders machst. Das löst eine Textschärfung, bevor irgendein Design neu gebaut wird.
- Du hast kein Budget für Pflege. Veraltete Teamfotos mit ausgeschiedenen Kollegen schaden mehr als gar keine.
FAQ
Dürfen Kanzleien und Steuerberater überhaupt mit Bildern werben?
Ja, aber sachlich. Für Rechtsanwälte verlangt § 43b BRAO sachliche Information ohne Auftragswerbung im Einzelfall, für Steuerberater gelten § 57a StBerG und § 9 BOStB, für Wirtschaftsprüfer ist Werbung zulässig, solange sie nicht unlauter ist (§ 52 WPO). Das ist keine Rechtsberatung, prüfe die aktuelle Fassung und frag im Zweifel deine Kammer.
Darf ich Mandanten als Referenz nennen?
Bei Rechtsanwälten nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten (§ 6 Abs. 2 BORA). Das gilt auch, wenn die Verschwiegenheitspflicht nicht mehr besteht. Hole die Freigabe schriftlich ein, oder anonymisiere die Fallstudie.
Was ist besser für eine Kanzlei: Stockfotos oder eigene Fotos?
Eigene Fotos, wenn sie gut gemacht sind. Nutzer beachten laut Eyetracking der Nielsen Norman Group Fotos echter Menschen stärker als generische Stockbilder. Die Studie ist von 2010 und nicht kanzleispezifisch. Abstrakte Stockmotive können als Ergänzung passen.
Lohnt sich eine Branding-Agentur gegenüber einem reinen Webdesigner?
Wenn deine Website nicht erklärt, wofür du stehst, ja, denn das Problem liegt vor dem Design. Eine Branding-Agentur arbeitet an Positionierung, Tonalität und Bildwelt. Hast du das bereits, genügt oft die Umsetzung durch Webdesign. Ein belegter Effekt auf die Zahl der Erstgespräche ist uns nicht bekannt.
Wie lange dauert der Aufbau einer eigenen Bildwelt?
Das hängt vom Umfang ab. Einen Zeitplan geben wir im Erstgespräch, auf unserer Prozessseite steht dazu keine feste Dauer. Rechne mit Positionierung, Moodboards, Bildregeln, Shooting und Nachbearbeitung als getrennten Schritten, die aufeinander aufbauen.
Welche Agenturen haben Erfahrung mit Kanzleien und Beratungen?
Frag jede Agentur nach vergleichbaren Projekten, nach dem Umgang mit Berufsrecht und nach Fotorechten. Wir zeigen oben Referenzen aus Beratung und Dienstleistung, darunter eine Steuerkanzlei und ein Executive-Search-Haus.
Quellen
- Gartner: Sales Survey, 61 % der B2B-Käufer bevorzugen rep-freies Kauferlebnis (2025)
- The Starr Conspiracy: B2B Buying Committee Benchmarks 2025 (Sekundärquelle für Forrester)
- Nielsen Norman Group: Not All Images Are the Same (2010)
- Gesetze im Internet: § 43b BRAO
- BORA § 6 (lxgesetze.de, Sekundärquelle)
- Berufsordnung der Steuerberater inkl. Fachberaterordnung, § 9 BOStB "Werbung und Kundmachung" (Steuerberaterkammer Stuttgart, 04/2025)
- Gesetze im Internet: § 57a StBerG
- WPO § 52 (buzer.de, Sekundärquelle)
- Gesetze im Internet: § 5 UWG
- Gesetze im Internet: § 22 KUG
- Gesetze im Internet: § 31 UrhG



